Testament
Wenn die gesetzliche Erbfolge für sie nicht ausreicht, sollten Sie ein Testament verfassen. Jede volljährige Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist dazu berechtigt.
Ein handschriftliches Testament muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datums- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich immer eine notarielle Beratung bzw. ein notarielles Testament. Das sogenannte Berliner Testament setzt Eheleute als gegenseitige Alleinerben ein. Die Kinder werden erst berücksichtigt, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei einem größeren Vermögen kann dieszu steuerlichen Mehrbelastungen der Erben führen.
Wichtig ist, dass ein gemeinschaftliches Testament, z. B. von Eheleuten, nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich. Alle Betroffenen sollten über die Existenz und den Verbleib des Testamentes rechtzeitig unterrichtet werden.
Bei Fragen, empfehlen wir Ihnen sich an einen Juristen ihres Vertrauens zu wenden.